§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung, Rechnung oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden. Wird die Ware auf elektronischen Wege bestellt, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme des in der Bestellung liegenden Angebots dar.
§3 Preise und Zahlungen
Die Preise gelten grundsätzlich ohne Fracht, bzw. Versandkosten und Verpackung zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei allen nach Vertragsschluss bis zur Auftragserfüllung eintretenden Erhöhung von Material- und Lohnkosten werden die Vertragsparteien über einen geänderten Preis neu verhandeln. Der Mindestauftragsnettowarenwert beträgt € 100,00. Warenwertaufträge unter € 100,00 werden mit einem Mindermengenzuschlag von € 15,00 berechnet. Die Rechnungen auf Ziel sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, steht es uns frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Bei Gefährdung unserer Zahlungsansprüche gegen den Kunden, bei Zahlungseinstellung, bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, sind wir nur noch zur Leistung Zug um Zug oder gegen Sicherheitsleistung verpflichtet. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt entgegengenommen. Die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten der Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
§4 Aufrechnung
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt sind.
§5 Lieferung und Lieferzeit
Alle Sendungen werden auf Gefahr des Käufers, auch dann, wenn wir die Frachtkosten tragen, transportiert. Unsere Lieferpflicht gilt als erfüllt, sobald die Ware unser Lager oder Werk verlassen hat oder dem Transportunternehmen übergeben ist. Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Unsere Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Lager verlässt oder bei Lieferunmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet wird. Die vereinbarte Lieferfrist gilt immer nach Klärung aller wesentlichen Vertragsbestandteile. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Wird die genannte Liefermenge um ca. 10% über- oder untergeliefert, gilt dies nicht als Mangel. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, ungünstige Witterungsbedingungen, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Lieferanten oder seiner Vor- und Zulieferanten oder ähnlich unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretene Umstände entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen. In diesen Fällen ist der Besteller nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§6 Gewährleistung für Neuware
Für Mängel haftet der Lieferant nur unter folgenden Vorraussetzungen: Der Empfänger hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Angaben über Füllvolumen, Farbe und Gewicht unserer Produkte sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Geringe Abweichungen sind unvermeidbar. Sie gelten nicht als Mängel. Der Käufer muss durch Prüfung feststellen, ob unsere Produkte für seine Verwendung geeignet sind. Beanstandungen der gelieferten Ware müssen unverzüglich nach Wareneingang, schriftlich geltend gemacht werden. Bei berechtigten Mängelrügen werden wir die Ware zurücknehmen, sie umtauschen oder dem Käufer einen Preisnachlass gewähren. Geringfügige Fehler, die die Verwendbarkeit des Produktes nicht wesentlich beeinträchtigt, sind kein Grund zur Beanstandung.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem des anderen Materials. Der Käufer gilt in den Fällen als Verwahrer. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüchen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Verkäufer bekannt zu geben. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
§8 Kommunikation
Wir kommunizieren mit unseren Geschäftspartnern insbesondere über technische Änderungen von Artikeln überwiegend per Email oder Fax. Kunden, Lieferanten oder Interessenten die diese Vorgehensweise nicht wünschen, müssen diesem ausdrücklich widersprechen.
§9 Gerichtsstand
Mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen rechtlichen Sondervermögen, gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch wegen Ansprüchen aus Scheck-, Wechsel und Urkunden, unser Geschäftssitz als vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
§10 Schlussbestimmung
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Idar-Oberstein, November 2009
Die Geschäftsleitung